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Mythos Bodyguard - Die wahren Kompetenzen der Personenschützer

03.07.20 11:07 • Roman Walde

Wenn der Begriff Bodyguard oder Personenschützer fällt, denken die meisten unbewusst an das typische Klischee. Inwieweit dies mit der Realität übereinstimmt, wird euch hier gezeigt!

Personenschutz - Was ist das?

Schwarzer Anzug, weißes Hemd, schwarze Krawatte, Knopf im Ohr und das wichtigste Accessoire, egal ob Regen oder Dunkelheit, die schwarze Sonnenbrille, die nicht fehlen darf. Muskelbepackte, abenteuerlustige und unbeweglich auf dem roten Teppich stehende Rambos. So der jahrelang dargestellte Trend, der mancherorts leider bis heute noch genau so verbreitet wird. Deswegen besteht von Seiten der Laien ein meist unwissentlicher, aber absolut verständlicher Irrtum über die echten Personenschützer, unerheblich ob diese aus dem privaten Sicherheitsgewerbe oder aus dem behördlichen Bereich stammen. Wird uns doch vielerorts durch die „Bodyguards und Personenschützer“ der Stars und Sternchen suggeriert, dass es sich bei dieser Tätigkeit um den vollumfänglichen Beruf des professionellen Personenschützers handelt.

Hinzu kommt, dass inzwischen Massen an Sicherheitsdienstleistern auf dem Sicherheitsmarkt existieren, die sich weder mit der Thematik, noch mit den Problematiken des Personenschutzes beschäftigen, es aber dennoch als Dienstleistung im Portfolio zu Spotpreisen anbieten. Warum ist das so? Ich glaube, das liegt an zwei Dingen. Erstens denken viele Sicherheitsdienstleister, sie müssen ALLES an Dienstleistung anbieten, um auf dem Markt bestehen zu können und zweitens klingt es doch einfach echt richtig cool: Ich bin Bodyguard! Ich bin Personenschützer!

Personenschützer der Stars

Aber fangen wir doch ganz vorne an. Wie wird man überhaupt Personenschützer in Deutschland? Und was sind die rein rechtlichen Voraussetzungen dazu, dass man sich Personenschützer nennen darf?

Auszug aus §34a Gewerbeordnung

Der Gewerbetreibende (also das Sicherheitsunternehmen) darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben (bewachen / beschützen von Leben und Eigentum fremder Personen) nur Wachpersonen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, Schulden, oder polizeiliche Auffälligkeiten) besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden und mit ihnen vertraut sind.

Was heißt das jetzt genau? Das Gesetz gibt also vor, dass wenn man eine 40-stündige Sachkundeunterrichtung nach §34a GewO bei einer Industrie- und Handelskammer besucht hat, dazu berechtigt ist, fremdes Leben und Eigentum zu beschützen bzw. zu bewachen. Es ist aus meiner Sicht nicht nur äußerst fragwürdig, dass während der Unterrichtung keine personenschutzspezifischen Kenntnisse vermittelt werden, nein viel mehr ist es erschreckend, dass die Begriffe Personenschutz, Personenschützer oder Bodyguard nicht an eine qualitative Ausbildung gebunden sind. Im schlimmsten Fall bedeutet dies also, dass jemand der eine 40-stündige Unterrichtung absolviert hat, als Personenschützer eingesetzt werden kann.

Wird die Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz zusätzlich noch absolviert, ist man dann sogar dazu berechtig, im bewaffneten Personenschutz eingesetzt werden zu können. Wohl gemerkt noch immer ohne personenschutzspezifische Ausbildung! Wenn es dann um den Umgang mit Waffen geht kann eigentlich immer beobachtet werden, dass während der Waffensachkundeprüfung nicht einmal die grundlegenden Kenntnisse in Bezug auf Waffenhandhabung oder taktisches Vorgehen mit einer Waffe vermittelt worden sind.

Qualitätsunterschiede im Personenschutz

Nachfolgend möchte ich anhand eines kurzen Beispiels aufzeigen, inwiefern sich die Arbeit von professionellen Personenschützern von der Tätigkeit unqualifizierten Personals bereits in einem kleinen Spektrum der Arbeitstätigkeit unterscheidet.

Nehmen wir dafür die Thematik Erste-Hilfe bzw. medizinische Notversorgung, welche im Personenschutz eine essentiell wichtige Rolle spielt. Warum? Oft wird vergessen, dass die meisten Notfälle medizinischer Natur sind.

Medizinischer Notfall

Folgende Punkte müssen also von Personenschützer unter anderem beachtet werden:

  • Wie ist der aktuelle Ausbildungsstand in Bezug auf Erste Hilfe, CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) oder im Umgang mit einem AED (automatisierter externer Defibrillator)?
  • Ist die persönliche Ausrüstung (Tourniquet, Handschuhe, CPR-Maske, Rettungsmesser, Glasbrecher, usw.) vorhanden? Ist sie jederzeit vollständig und greifbar einsatzbereit?
  • Ist eine taktische Erste-Hilfe Tasche (AED, Guedel-Tubus, Verbandsmaterial, Blutstillungsmaterial, Medikamente, Pulsmesser, Blutdruck- und Blutzuckermessgerät usw.) immer in der Nähe der Schutzperson (Fahrzeug/Büro/Veranstaltungen)? Ist das Inventar komplett und noch haltbar? Wie stehts mit den Batterien im AED?
  • Ist die Blutgruppe der Schutzperson bekannt? Allergien gegen Medikamente?
  • Sind sonstige Allergien bekannt? Wenn ja, wird ein Gegenmittel mitgeführt? EpiPen?
  • Ist das nächstgelegene Klinikum zur Behandlung von schweren Verletzungen festgelegt? Ist die Route dahin bekannt?
  • Wie ist die medizinische Versorgung im Ausland geregelt? Wie sieht es mit der Medikamentenbeschaffung aus? Wie wird bei einem Notfall vorgegangen? Wer muss benachrichtigt werden? Wer organisiert den Transport? Und und und...

Qualitäten im Personenschutz

Personenschützer zu sein, ist weit mehr, als nur das eingangs erwähnte Klischee zu erfüllen. Gründlichkeit, Zuverlässigkeit, ein hohes Maß an Sensibilität, Verschwiegenheit, Integrität und Vertrauen werden für die Tätigkeit als Personenschützer von jedem einzelnen persönlich genauso vorausgesetzt, wie sehr gute Fahrereigenschaften, Kenntnisse der geltenden Gesetzte, mentale und körperliche Fitness, das Beherrschen von Waffen, Nahkampferfahrung oder auch Kommunikation, Psychologie und Einfühlvermögen. Und das ist noch nicht alles!

Nun liegt es an Ihnen, sich folgende Frage zu stellen: „Wie gut sind meine Personenschützer ausgebildet und für den Ernstfall vorbereitet?“

Nächste Woche kommt der zweite Teil zu unserem Personenschutz-Ausblick!

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Roman Walde

Roman Walde arbeitete als Schweizer Polizist und ist mittlerweile als Berater tätig. Aufgrund seiner breitgefächerten Erfahrungen kann er uns wertvolle Einblicke in den Personenschutz und persönliche Sicherheit vermitteln!