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Versicherungskosten in der Covid-19-Pandemie

22.06.20 13:06 • Bernd M. Schäfer

In den letzten vier Monaten haben wir in Deutschland COVID-19 - bedingt Veränderungen in vielen Bereichen der Wirtschaft gesehen. Was bedeuten diese für die Sicherheitsbranche und welche Rolle spielt dabei der Versicherungsmarkt? Ein Schlaglicht.

Es handelt sich bei diesem Text um eine unbezahlte Werbung.

Die reine Lehre

Es dürfen zur Einlasskontrolle und zur Abstandskontrolle mit Wahrnehmung des Hausrechts „ausschließlich entsprechend qualifizierte und überprüfte Wachpersonen mit Freigabe im nationalen Bewacherregister eingesetzt werden. (…) Es handelt sich hierbei um konfliktträchtige Tätigkeiten, bei denen ein besonnenes und deeskalierendes Auftreten der Sicherheitskräfte unerlässlich ist. (…) Verstöße (…) können mit Bußgeldern bis zu 3.000 € geahndet werden.“ (Stadt München, Schreiben vom April 2020 an Bewachungsunternehmen)

Dieses Schreiben, gerichtet an alle Sicherheitsunternehmen in München, gibt die rechtlichen Anforderungen ziemlich gut wieder. Allerdings ist es auch weltfremd; wenn heute formal korrekt darauf hingewiesen wird, dass alle eingesetzten Mitarbeiter im Bewacherregister freigegeben sein müssen, dann wissen die Sicherheitsunternehmen nicht, ob sie lachen oder weinen sollen. Obwohl es seit dem 1. Juni 2019 in Kraft ist, funktioniert es aus technischen Gründen bis heute nicht. Nach wie vor sind ca. 50 % der im Sicherheitsgewerbe eingesetzten Mitarbeiter darin nicht registriert. Die Probleme sind bekannt: es gibt vom Gesetzgeber weder technisch noch organisatorisch (keine Übergangsfrist) Abhilfe. Sehenden Auges wird akzeptiert, dass Zehntausende von Mitarbeitern, die seit langem als Sicherheitsmitarbeiter tätig sind, „illegal“ arbeiten. Nach wie vor gilt, dass Bußgeldbescheide aus diesem Anlass von den Unternehmen nicht akzeptiert werden sollten. Eine Strafrechtsschutzversicherung hilft, hier Waffengleichheit mit den Ordnungsämtern herzustellen.

Die Jedermann-Rechte gelten auch in Zeiten von Covid-19

Auch in diesen turbulenten Zeiten gibt es interessante Haftungsfälle im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Infektionsvorbeugung. Es muss nicht immer so dramatisch enden wie Anfang Mai in Michigan (USA), wo ein Guard am Eingang des Supermarktes erschossen wurde, weil er einem maskenlosen Mann den Zutritt verweigerte. Allerdings kam es auch in Bremen-Vahr zu einem Zwischenfall: Mitte Mai wurde ein 44 Jahre alter Vater zusammen mit seinem vierjährigen Kind von der Sicherheitskraft eines Supermarktes darauf angesprochen, dass die Benutzung eines Einkaufswagens Pflicht sei. Daraufhin zog der Kunde ein Messer und stach mehrfach auf den Sicherheitsmitarbeiter ein. Auch am Münchner Hauptbahnhof gab es am 9. Mai 2020 eine Auseinandersetzung, bei der ein Nicht-Maskenträger von dem Sicherheitsdienst erst verfolgt und dann niedergerungen wurde. Ob eine durchaus berechtigte Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung erstattet wurde, ist nicht bekannt. Auch in Zeiten von COVID-19 werden die Jedermann-Rechte mit bester Absicht im (Über-) Eifer des Gefechts überschritten und können zu Schadensersatzansprüchen gegen den Sicherheitsdienstleister führen.

Insolvenzen drohen

Die mittelfristige Perspektive für Sicherheitsunternehmen ist derzeit unklar. Zwar scheinen viele Unternehmen relativ gut durch die ersten Monate der Pandemie gekommen zu sein. Dem Totalausfall im Bereich der Veranstaltungs- und Messedienste sowie bei den Personenkontrollen an den Flughäfen und den deutlichen Umsatzrückgängen im Bereich Geld- und Werttransporte stehen Mehreinnahmen durch die Ordnungsdienste bei Supermärkten und Flüchtlingsunterkünften sowie zunehmend auch in den wieder geöffneten Biergärten gegenüber. Einige Bereiche, wie zum Beispiel die Bewachung militärischer Liegenschaften sind von den Einschränkungen praktisch unberührt geblieben. Gleichwohl ist mit Insolvenzen zu rechnen, sowohl bei den kleineren Sicherheitsunternehmen als auch bei vielen Auftraggebern. Letzteres betrifft die gesamte Branche. Es scheint so, dass die Entwicklung des Sicherheitsmarktes nach Jahren des kontinuierlichen Umsatzwachstums in diesem Jahr eine Seitwärtsbewegung vollziehen wird. Derzeit sind auch für 2021 keine Wachstumsimpulse am Horizont erkennbar.

Erforderliche Reduzierung der Versicherungskosten

Aus diesem Grund stellen viele Unternehmen ihre Kostenstrukturen auf den Prüfstand.

Geld sparen

Meist steht die Bewachungshaftpflichtversicherung im Fokus, da die Kosten dafür regelmäßig im Verhältnis zu anderen Versicherungen der Unternehmen hoch sind. Anders als zum Beispiel im Bereich Kfz – regelmäßig der zweite große Kostenblock – gibt es hier aber keinen einheitlichen Versicherungsschutz. Es sind Deckungskonzepte im Markt, die trotz eines hohen Beitrags erhebliche Mängel beinhalten. Zudem ist der Kfz-Bereich sehr von Schadenquoten getrieben, sodass es wenig Verhandlungsspielraum gibt. In der Bewachungs-Haftpflichtversicherung kommt es darauf an, dass ein guter Versicherungsschutz, der mindestens dem Umfang der DIN 77200-1 entsprechen sollte, mit dem bestmöglichen Preis kombiniert wird.

Betriebsschließungsversicherung als Problemfeld

Das Versicherungsumfeld ist derzeit schwierig. Zum Thema Betriebsschließungsversicherung toben zwischen vielen deutschen Versicherern und ihren Firmenkunden heftigste Auseinandersetzungen. Die Versicherer haben jahrelang diese Versicherung und Deckungen für Hotels, Restaurants sowie produzierende Betriebe verkauft, in denen pauschal Versicherungsschutz vor Betriebsschließung geboten wurde. Es schien kein großes Risiko zu sein, machte sich aber gut in den Werbebroschüren. Nun realisieren sie, dass je nach Bedingungswerk eine Pandemie dieser Art nicht ausgeschlossen ist. Streitpunkte sind die Fragen, ob im Betrieb selbst COVID-19 festgestellt sein muss und ob eine Allgemeinverfügung (aus präventiven Gründen) ausreicht, um die Leistungspflicht unter der Betriebsschließungsversicherung überhaupt auszulösen. Die Versicherer haben eine Heidenangst davor, Schadenzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten zu müssen und kämpfen mit allen Mitteln. Das Modell, das die wesentlichen Player favorisieren, ist ein Freikaufen von weitergehenden Haftungsansprüchen durch Zahlung von 15% der infrage kommenden Versicherungssumme. Das Ergebnis ist offen. Allerdings müssen die Versicherer für diese Forderungen Rückstellungen bilden, so dass unabhängig von dem tatsächlichen Ausgang nach vielen Gerichtsurteilen in einigen Jahren der Schaden für die Versicherer schon jetzt ergebniswirksam ist. Andere Bereiche wie die Veranstaltungsausfallversicherung (abgesagte Konzerttourneen) oder die Filmversicherung (abgebrochene Filmdrehs) und die damit verbundenen Forderungen an Versicherer trüben die Stimmung ebenfalls. Sinkende Beitragseinnahmen infolge sinkender Umsätze verschärfen die Situation – eher keine guten Voraussetzungen für Verhandlungen über Beitragsreduzierungen.

20 % Ersparnis bei der Bewachungshaftpflichtversicherung in 2021

Die Aufgabe von ATLAS als marktführendem Versicherungsmakler für die Sicherheitswirtschaft besteht darin, durch die Bündelung von Nachfragemacht aller betreuten Unternehmen das Bedingungsniveau ohne Abstriche zu halten oder sogar zu verbessern und gleichzeitig dabei für die Unternehmen eine Reduzierung der Kosten wenigstens für das Jahr 2021 sicherzustellen. 20% Ersparnis im Vergleich zum Status vor Corona ist die Zusage, die ATLAS allen Neukunden ab einem Beitragsvolumen von 5.000 € gibt.

Es handelt sich bei diesem Text um eine unbezahlte Werbung.

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Bernd M. Schäfer

Für Fragen rund um Versicherungen ist Herr Schäfer absoluter Experte!